Betriebliches Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2
Das Maßnahmenkonzept als PDF finden Sie hier: Betriebliches Maßnahmenkonzept des Ausbildungszentrums
Kurzfassung:
1. Arbeitsplatzgestaltung
Bei der Einrichtung der Arbeitspätze achten wir auf genügend Abstand (mind. 1,50 m).
So kann am unmittelbaren Arbeitsplatz auf eine Mund-Nasenbedeckung verzichtet werden.
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist eine MNB zu tragen.
In jeder Werkstatt steht ein Spender für Desinfektionsmittel zur freien Verfügung.
2.Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
Wir stellen sicher, dass genügend Seife und Handtuchspender zur Verfügung stehen.
Zur Vermeidung von Infektionen werden Türklingen, Tische, Stühle und Handläufe regelmäßig gereinigt.
Die Auszubildenden können in Einhaltung der Mindestabstände ihr Essen in der Kantine abholen.
Essensplätze stehen auf Abstand.
3. Lüftung, Luftreiniger, raumlufttechnische Anlagen
Durch regelmäßiges Lüften wird die Luftqualität in geschlossenen Räumen gesteigert.
Wo es möglich ist, setzen wir auf eine Dauerlüftung der Werkstätten.
In jeder Werkstatt wurden spezielle Luftreiniger aufgestellt, die das Lüften noch zusätzlich unterstützen.
4. Schutzabstände
Der Mindestabstand beträgt 1,50 m.
Jeder benutzt sein eigenes Schreibmaterial und sein eigenes Werkzeug.
In den Werkhallen wird der Abstand durch fest eingeteilte Arbeitsplätze sichergestellt.
5. Arbeitsmittel/ Werkzeuge
Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden.
Viele Werkzeuge und Arbeitsmittel wurden zusätzlich angeschafft, um eine Weitergabe von z.B. Besen, Schaufeln zu vermeiden.
6. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
Die Pausen wurden auf 3 Pausenzeiten geändert, um eine große Ansammlung von Auszubildenden zu vermeiden.
In jeder Werkstatt stehen für jeden Azubi Stühle bereit, so dass die Pause auch in der Halle erfolgen können.
7. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
Der Zutritt betriebsfremder Personen ist auf ein Minimuim zu beschränken.
8. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung wird vom Ausbilder eine kontaktlose Fiebermessung durchgeführt.
Mitarbeiter und Auszubildende mit entsprechenden Symptomen (Fieber, Husten, Atemnot) sind aufgefordert, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen.
9. Psychische Belastungen durch Corona minimieren
Bei offenen Fragen stehen die Geschäftsführung und die Sicherheitsfachkraft zur Verfügung.
10. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen (Unterweisung, Bewertung, Einzelgespräche) müssen Mund_Nasen Bedeckung und Handschuhe getragen werden.
Mitarbeitern wird die Schutzausrüstung vom ABZ gestellt.
Auszubildende sollen eigene PSA vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt bekommen.
11. Unterweisung und aktive Kommunikation
Alle Mitarbeiter im ABZ wurden vor der Wiederaufnahme bezüglich der Covid-19 Pandemie durch die Geschäftsführung unterwiesen.
Bei Lehrgangsbeginn erfolgt für alle Auszubildende eine Einweisung durch den jeweiligen Ausbilder.
12. Arbeitsmedizimische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten wurde ermöglicht. ein Antikörpertest wird zur Verfügung gestellt.
13. Gästehaus
In jedem Zimmer wird nur ein Auszubildender untergebracht.
Gegenseitige Besuche in den Zimmern ist verboten.
Die Nutzung der Freizeiteinrichtungen wird durch den Gästehausleiter gesteuert.
Das Maßnahmenkonzept als PDF finden Sie im Downloadbereich.