Gut zu wissen - Allgemeine Informationen
Weiterbildung mit der Ausbildungszentrum AGV Bau Saar GmbH
- wo Innovation und Technik die berufliche Praxis prägen -
Weiterbildung mit der Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
Lebenslanges Lernen
In der heutigen schnelllebigen Zeit, in der technische Entwicklungen, berufliche Anforderungen und allgemeine Lebensbedingungen einem stetigen Wandel unterworfen sind, erweist sich eine gute Weiterbildung als notwendiger denn je. Dabei handelt es sich um zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die sicher nicht ausreichend bei der Erstausbildung erlernt werden können.
- Weiterbildung ist nicht nur die Wiederaufnahme organisieren Lernens nach Abschluss einer Ausbildung, sie ist auch ein ständiger Selbstlernprozess.
- Weiterbildung richtet sich nicht nur auf die Fachkompetenz aus, sie muss besonders der Flexibilität und Kreativität der Mitarbeiter dienen.
- Weiterbildung produziert einen qualifizierten und motivierten Arbeitnehmer, welcher für den Arbeitgeber ein ständiger Garant für eine nachhaltige sowie positive Auftragsentwicklung darstellt.
Weiterbildungsangebot
In Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen und Unterweisungen bietet das bauwirtschaftliche Berufsförderungswerk ein vielseitiges Angebot. Insbesondere die Verlagerung des Tätigkeitsschwerpunktes Neubau zur Sanierung, Modernisierung und Renovierung erfordert Spezialkenntnisse, welcher im Rahmen des Weiterbildungsprogramms Rechnung getragen wird. Die Grobeinteilung schlüsselt sich wie folgt auf:
- Fortbildung mit qualifiziertem Abschluss
- Beton/ Betoninstandsetzung
- Instandhaltung, Sanierung, Umwelttechnik, Arbeits- und Umweltschutz
- Technische Weiterbildung
- Praktische Weiterbildung
- Baubetriebswirtschaft und Arbeitsrecht
- Unternehmens-, Arbeits- und Führungstechniken
- Praktika
- Produktseminare
- Sonderthemen
Qualität
Das Ausbildungszentrum AGV Bau Saar hat seit dem 1. Mai 1991 und 1. Juni 1994 nach dem saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) die staatliche Anerkennung als Einrichtung der beruflichen Weiterbildung.
Ab 01. Januar 2013 sind wir nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) befugt, diese Bescheinigung für Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen.
Die Konzeption des Weiterbildungsangebotes orientiert sich an den gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen der Bauwirtschaft. Das Ziel ist es, den Erwartungen der Kunden in jeder Hinsicht zu entsprechen.
- Die Schulungsmaßnahmen werden von qualifizierten Fachleuten durchgeführt. Neben den hauptamtlichen Fachkräften des Ausbildungszentrums AGV Bau Saar sorgen Experten und Dozenten aus der Bauwirtschaft und des AGV Bau Saar für eine praxisorientierte Unterweisung.
- Die Infrastruktur im Ausbildungszentrum AGV Bau Saar bietet ideale Voraussetzungen um Weiterbildung attraktiv zu gestalten. Modern ausgestattete Seminar- und Schulungsräume, Werkhallen für die praktische Weiterbildung, Gästehaus mit Einzel- und Doppelzimmern, Speiseraum und Freizeiteinrichtungen werden im Rahmen der Weiterbildung vorgehalten.
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe des Namens, der Wohnanschrift, der genauen Lehrgangsbezeichnung mit beigefügtem Anmeldeformular erfolgen.
Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es gelten die Gebühren zum Beginnzeitpunkt des Lehrgangs.
Telefonische Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Anmeldung nachträglich erfolgt.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
Wenn die Unterbringung in unserem Internat gewünscht wird, müssen Lehrgangsteilnehmer, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, lt. UStG die gültige Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% für Unterkunft und Verpflegung zahlen.
Mit der Anmeldung sind die "Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ Vertragsbestandteil.
Bitte senden Sie die Anmeldung an:
Ausbildungszentrum
AGV Bau Saar gGmbH
Kolbenholz 1-2 u. 4-5
66121 Saarbrücken
Telefon: 06 81 - 98 90 60
Fax: 06 81 - 98 90 660
Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühren sind unter Angabe der Lehrgangs- ID-Nr. nach Rechnungseingang zahlbar.
Bank1Saar
BLZ: 591 900 00
Kto.-Nr.: 1 634 003,
IBAN: DE28 5919 0000 0001 6340 03
BIC: SABADE5S
Rücktritt
Bei unerwarteter Verhinderung kann die Teilnahmeberechtigung wenn möglich jederzeit auf einen schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen
werden. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Vom Teilnahmevertrag kann bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenlos zurückgetreten werden.
Danach und bis zwei Wochen vor Seminarbeginn, wird bei Rücktritt durch den Kunden eine Ausfallbeteiligung in Höhe von 50% der Seminargebühr erhoben.
Bei später eingehenden Absagen wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und zur Wahrung der oben genannten Frist ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens bei der Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH maßgeblich.
Durchführung
Die Lehrgänge können nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird.
Schadensansprüche an die Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH sind bei Absage eines Lehrgangs ausgeschlossen.
Es erfolgt bei Durchführung der Lehrgänge keine besondere Benachrichtigung.
Änderungen der Zahl der Unterrichtsstunden, der Unterrichtstermine und des Lehrplanes behält sich die Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
vor. Bei Änderung wird sich das Ausbildungszentrum bemühen, die Belange der Teilnehmer zu berücksichtigen.
Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen oder Unterrichtsmittel sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
Sie dürfen weder an Dritte weitergegeben, noch veröffentlicht werden.
Die Hausordnung der Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen.
Der Lehrgangsteilnehmer erkennt diese an. Die Hausordnung ist im Schulungszentrum während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.
Das Ausbildungszentrum haftet bei Unfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl
mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der schriftlichen Bestätigung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich, Saarbrücken.