Aktuelle Meldung
07.05.2020
Aktuelle Meldung
zum Thema Prüfungen
Prüfungen
Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung der saarländischen Landesregierung in der Neufassung vom 02. Mai 2020 sowie nach Abstimmung mit dem saarländischen Bildungsministerium haben sich die für die Prüfung zuständigen Stellen entschieden, grundsätzlich Prüfungen ab Samstag, 25. April 2020, wieder durchzuführen. Die betroffenen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Prüferinnen und Prüfer haben entweder bereits eine schriftliche Einladung erhalten oder werden diese demnächst erhalten. Die Geschäftsführende Stelle im Prüfungswesen der Bauwirtschaft informiert über Nachholtermine ausgefallener Prüfungen auf dem Postweg.
Pflicht von Mund-Nase-Masken bei Prüfungen
Zum Schutz der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Prüferinnen und Prüfer besteht grundsätzlich die Pflicht, bei Prüfungen in Gebäuden der geschäftsführenden Stelle im Prüfungswesen der Bauwirtschaft, Mund-Nase-Schutzmasken zu tragen. Es sollen eigene Masken zur Prüfung mitgebracht werden. Bei Bedarf stellt die Geschäftsführende Stelle im Prüfungswesen der Bauwirtschaft beim Betreten der Gebäude einen entsprechenden Schutz zur Verfügung.
Sofern eine Ausnahme für das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus gesundheitlichen Gründen per Attest erteilt wurde, gilt dies auch für die Prüfungen. Diese Ausnahmeregelung / das Attest ist vorzulegen.
Vor Beginn der Prüfungen
Um einen optimalen Ablauf der Prüfungen zu garantieren, werden die Prüflinge vor Beginn der Prüfung durch einen Mitarbeiter der Geschäftsführenden Stelle im Prüfungswesen der Bauwirtschaft in Empfang genommen und in unser Maßnahmenkonzept sowie den weiteren Ablauf eingewiesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführende Stelle im Prüfungswesen der Bauwirtschaft:
Wolfgang Pressmann
Tel.: 0681 98906 15
Mail:
Ihre Prüfungstermine finden Sie unter "Prüfungstermine".
Das Betriebliche Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz finden Sie HIER...