Hier finden Sie ihren Antrag auf Fahrtkostenerstattung.
Fahrtkosten werden von der SOKA Bau auf Antrag erstattet.
Alle Auszubildenden, deren überbetriebliche Ausbildung über die SOKA Bau abgerechnet werden können, sind antragsberechtigt.
Die Auszahlung erfolgt nach Genehmigung durch die SOKA Bau.
Erstattet wird der günstigste Tarif für öffentliche Verkehrsmittel. Wenn die Anreise mit dem PKW oder anderem privaten Verkehrsmittel erfolgt, kann gemäß BBTV §8 der günstigste Tarif des öffentlichen Verkehrsbetreibers (Bahn/Verkehrsverbund) abgerechnet werden
Der Antrag muss nur noch einmal je Ausbildungsjahr oder bei Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung eingereicht werden.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit Ihren korrekten Angaben an