Informationen zur neuen Ausbildungsverordnung



Neue Ausbildungsverordnung für die Bauwirtschaft ist verabschiedet
Die 1999 zuletzt überarbeitete Berufsausbildung in der Deutschen Bauwirtschaft wurde am 06. Juni 2024 mit der Veröffentlichung der „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ im Bundesgesetzblatt neu geregelt.
Die Verordnung regelt für drei zweijährige und 16 dreijährige Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft die strukturelle Gliederung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte neu.
Sie tritt am 01. August 2026 in Kraft.
Neue Bautechniken, Bauprodukte und -stoffe, Anwendungstechniken und Themen im ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Bauen sowie die Anwendung digitaler Methoden und Techniken haben Berücksichtigung gefunden. Veraltete, nicht mehr angewendete Fertigkeiten und Kompetenzen wurden gestrichen. Die neue Ausbildung in der Bauwirtschaft spiegelt den aktuellen Stand und die Trends der Technik wider.
Folgende Berufe aus dem Hoch-, Tief- und Ausbau sind von der Neuordnung betroffen und werden im dualen Ausbildungssystem von Ihnen betrieblich, Ihrem Ausbildungszentrum des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes überbetrieblich und den Berufsschulen in Theorie und Praxis ausgebildet:
Zweijährige Berufe:
- Hochbaufacharbeiter/in (Schwerpunkte Mauerarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten, Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten und Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten)
- Ausbaufacharbeiter/in (Schwerpunkte Zimmerarbeiten, Stuckateurarbeiten, Fliesen-, Platten-und Mosaikarbeiten, Estricharbeiten, Wärme-, Kälte und Schallschutzarbeiten und Trockenbauarbeiten)
- Tiefbaufacharbeiter/in (Schwerpunkte Straßenbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Gleisbauarbeiten und Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten)
Dreijährige Berufe:
- Maurer/in
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/in
- Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
- Zimmerer/in
- Stuckateur/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Estrichleger/in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
- Trockenbauer/in
- Straßenbauer/in
- Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik (bisher Rohrleitungsbauer/in)
- Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik (bisher Kanalbauer/-in)
- Gleisbauer/in
- Brunnenbauer/in
- Spezialtiefbauer/in
Ausbildungsinhalt
Die Ausbildungsinhalte in den Ausbildungsrahmenplänen orientieren sich inhaltlich an neuen fachlich-technischen Anforderungen und integrieren gleichzeitig die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung.
Struktur der Ausbildung
Im 1. Lehrjahr wird eine berufs- und spartenübergreifende Grundausbildung erfolgen. Im 2. Lehrjahr erfolgt die spartenbezogene Fachausbildung, also in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau, die dann mit dem 3. Lehrjahr in eine endberufsbezogene Spezialausbildung übergeht. Die überbetriebliche Ausbildung (übA) wird sich neu verteilen. So wird die übA im 1. Lehrjahr 13 obligatorische Wochen plus 3 fakultative Wochen bzw. 80 Ausbildungstagewerke, im 2. Lehrjahr 11 obligatorische Wochen plus 2 fakultative Wochen bzw. 65 Ausbildungstagewerke und im 3. Lehrjahr 6 obligatorische Wochen plus 4 fakultative Wochen bzw. 30 Ausbildungstagewerke umfassen. Insgesamt können über die drei Ausbildungsjahre 39 Wochen bzw. 195 Tage überbetriebliche Ausbildung angeboten werden. Eine Besonderheit bezüglich der übA wird über den Tarifvertrag festgelegt. Im Prüfungsteil 1 der gestreckten Prüfung muss dem Auszubildenden bei einem Prüfungsergebnis von weniger als 55% ein zweiwöchiger Zusatzkurs in der ÜbA durch den Betrieb gewährt werden. Die beiden Wochen sind in der Gesamtwochenzahl von 39 Wochen inkludiert. Die Zeiten in der Berufsschule bleiben unverändert.
Prüfungsform
Der Kern der Neuordnung besteht in der Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende in dreijährigen Ausbildungsberufen mit dem Teil 1 nach dem 2. Jahr und Teil 2 nach dem 3. Jahr. Die beiden Teile fließen in die Endnote ein. Dabei wird der erste Teil der Abschlussprüfung, der im zweiten Ausbildungsjahr stattfindet, bereits mit 40 % und der zweite Teil, der im dritten Ausbildungsjahr erfolgt mit 60% zur Endnote gewichtet.
Für die zweijährigen Ausbildungsberufe ist eine konventionelle Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung vorgesehen. Es wurde ein Anrechnungsmodell eingeführt, das die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe verbessert und die Durchlässigkeit erhöht.
Die Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft ist eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance für die Ausbildungsbetriebe, um neben den handwerklich notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, moderner, digitaler und nachhaltiger zu werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB (Externer Link).
Wenn Sie Fragen zur betreffenden Thematik haben, stehen Ihnen die verschiedenen Institutionen, bestehend aus der IHK Saarland, der HWK des Saarlandes sowie der Ausbildungszentrum AGV BAU Saar gGmbH gerne zur Verfügung:
HWK Saarland
Herr Christian Raab
Tel.: 0681 5809-143
IHK Saarland
Herr Mathias Lauer
Tel.: 681 9520-710
Ausbildungszentrum AGV Bau Saar
Herr Markus Pirron
Frau Claudia Burger
Tel.: 0681 98906-0
Wir wünschen Ihnen bei der Umsetzung der neuen Verordnung viel Erfolg.